Verfügungen

Es kann im Leben Situationen geben, in denen Sie nicht in der Lage sind, Ihren persönlichen Willen kundzutun, aber die trotzdem wichtige Entscheidungen erfordern. Für diesen Fall können Sie ebenfalls vorsorgen – mit Verfügungen, in denen Sie genau festlegen, welche Maßnahmen und welchen Umgang Sie in Notsituationen wie bei einem Unfall oder schwerem Krankheitsverlauf wünschen. Wir dürfen Ihnen zwar keine rechtliche Beratung geben, aber einen Überblick über das, was möglich ist.

Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist ein sehr wichtiges Schriftstück für den Fall, dass Sie in einer medizinisch kritischen Situation nicht in der Lage sind, Ihren Willen zu äußern. Das kann unerwartet durch einen Unfall passieren, durch plötzliche Krankheit oder bei Demenz. Sie können mit der Verfügung festlegen, ob Sie lebenserhaltende Maßnahmen wünschen oder ablehnen, ob Sie Ihre Organe nach dem Tod spenden möchten oder nicht, welche religiöse, weltanschauliche oder spirituelle Überzeugung Basis sein soll und auch, wer Sie besuchen darf. Benennen Sie in dem Dokument eine Person Ihres Vertrauens, die im Bedarfsfall Ihren Willen vertritt, und machen Sie Ihre Patientenverfügung leicht zugänglich. Wenn Sie bei medizinischen Fragen unsicher sind, besprechen Sie sich mit Ihrem Hausarzt.

BMJV - Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht legen Sie fest, welche Person Ihres Vertrauens Sie in rechtlichen Angelegenheiten vertreten darf. Können Sie dies nicht mehr selbst und haben keine Vollmacht erstellt, bestimmt das Gericht eine Vertretung. Denn es gibt im Krankheitsfall keine gesetzliche Vertretungsmacht von Ehegatten untereinander oder von Eltern gegenüber Kindern bzw. umgekehrt.

BMJV - Vorsorgevollmacht

Einäscherungsverfügung

Die Einäscherungsverfügung ist nicht zwingend notwendig. Aber zu wissen, auf welche Weise der letzte Weg begangen werden soll, ist für die Angehörigen im Sterbefall eine große Erleichterung, denn sie können mit gutem Gefühl den Wunsch des Verstorbenen erfüllen. Falls Sie nicht schon in Ihren Vorsorgebestimmungen niedergeschrieben haben, dass Sie eine Feuerbestattung wünschen, können Sie dies auch gesondert hinterlegen. Wichtig ist, dass Sie dies handschriftlich tun oder im Beisein eines Zeugen auch als Ausdruck, beides aber mit Namen, Datum und Unterschrift versehen.

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