Testament

Mit einem Testament regeln Sie eindeutig, wie Ihr Nachlass verteilt werden soll. Das beugt nicht nur eventuellen Erbstreitigkeiten vor. Es ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie einem nahestehenden Menschen etwas vermachen möchten, der nicht in der gesetzlichen Erbfolge steht, denn ohne Testament hat das Gesetz die Rangfolge festgelegt. Sie müssen Ihren letzten Willen nicht unbedingt bei einem Notar aufsetzen lassen. Es reicht, wenn Sie das Testament handunterschrieben und mit Ort und Datum versehen an einem sicheren Platz hinterlegen und einer vertrauten Person den Ort mitteilen.

Verfügungen über die Art und Durchführung der Bestattung sind im Testament ungünstig, da meist die Bestattung vor der Testamentseröffnung durchgeführt werden muss. Daher ist eine separate Bestattungsvorsorge sinnvoll.

Mehr Informationen zum Erbrecht erhalten Sie beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, das unter anderem eine ausführliche Broschüre bereithält.

BMJV - Erben und Vererben

Bitte beachten Sie:

In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.