Stirbt ein Mensch, sind es die unterschiedlichsten Gefühle, die den Moment bestimmen. Meist machen Trauer und die Begegnung mit der Endlichkeit fassungslos – klares Denken ist kaum möglich. Natürlich sind wir schnellstmöglich an Ihrer Seite, um Ihnen vieles abzunehmen und Sie unterstützend zu begleiten.

Was ist zu tun?

  • Der erste und wichtigste Schritt ist das Verständigen eines Arztes (Hausarzt oder ärztlicher Bereitschaftsdienst unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116 117). Der Arzt stellt den Tod fest und stellt die notwendige Todesbescheinigung aus. In Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen wird sich das Personal automatisch um diesen Schritt kümmern.
  • Wenn der Arzt ins Haus kommt, halten Sie für ihn möglichst den Personalausweis des Verstorbenen bereit.
  • Nachdem Sie den Arzt verständigt haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Sie erreichen uns jederzeit persönlich unter der Rufnummer 05651-31077, Tag und Nacht, auch sonn- und feiertags. Wir besprechen dann die nächsten Schritte mit Ihnen.
  • Wir planen mit Ihnen die Überführung und Abholung zu jeder Tageszeit. Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen der gesetzlich zulässigen 36 Stunden, sich in Ruhe zu Hause von Ihrem Verstorbenen zu verabschieden. Alternativ bieten wir Ihnen aber auch eine persönliche Abschiednahme in unseren Räumlichkeiten.
  • Wenn es Ihnen möglich ist, können Sie schon einige Unterlagen und Dokumente heraussuchen und bereithalten, die Sie benötigen werden. Natürlich helfen wir Ihnen auch bei der Beschaffung notwendiger Papiere, wenn Sie diese nicht finden sollten.

Benötigte Unterlagen und Dokumente

Für die Beurkundung des Sterbefalles durch das Standesamt

  • Todesbescheinigung (vom Arzt ausgestellt)
  • Personalausweis oder Reisepass der/des Verstorbenen
  • Familienstammbuch oder Heiratsurkunde (bei Verheirateten)
  • Geburtsurkunde (bei Ledigen)
  • Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil (bei Geschiedenen)
  • Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners (bei Verwitweten)

Ausländische Mitbürger benötigen außerdem:

  • Registrierschein
  • Namenserklärung
  • Einbürgerungsurkunde
  • Heiratsurkunde im Original und in beglaubigter deutscher Übersetzung
  • Geburtsurkunde im Original und in beglaubigter deutscher Übersetzung

Für weitere Meldungen

  • Chipkarte der Krankenkasse
  • Rentennummern/Personalnummern von Betriebsrenten und Pensionen
  • Sterbegeldpolicen/Lebensversicherungsverträge (zur Anforderung von Leistungen)
  • ggf. Bestattungsvorsorgevertrag, Verfügungen, Grabdokumente
  • evtl. Unterlagen über abzumeldende Verträge/Mitgliedschaften

Sonstiges

- falls gewünscht, persönliche Kleidungsstücke für die Einbettung

Wir kümmern uns auf Wunsch um alle notwendigen Formalitäten und Behördengänge.